Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-21, I-23 U 180/11

I-23 U 180/11Obergericht21.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 180/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-21

Aktenzeichen: I-23 U 180/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1221.I23U180.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23.Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 25. November 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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