I-8 U 61/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-20, I-8 U 61/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-20, I-8 U 61/12
I-8 U 61/12Obergericht20.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 61/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: I-8 U 61/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1220.I8U61.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 12.04.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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