I-2 U 87/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-20, I-2 U 87/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-20, I-2 U 87/04
I-2 U 87/04Obergericht20.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 87/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: I-2 U 87/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1220.I2U87.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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Der Klägerin wird aufgegeben, den Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit in Höhe von 150.000,-- Euro zu leisten.
II.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, insbesondere selbstschuldnerische, und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.
III.
Zur Beibringung der Sicherheit wird der Klägerin eine Frist bis zum 31. Dezember 2013 gesetzt.
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