I-2 W 28/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-17, I-2 W 28/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-17, I-2 W 28/12
I-2 W 28/12Obergericht17.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 28/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-17
Aktenzeichen: I-2 W 28/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1217.I2W28.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
1.Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. September 2012 wird zurückgewiesen.
2.Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der vorbezeichnete Beschluss abgeändert. Der Zwangsmittelantrag der Gläubigerin wird insgesamt zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Zwangsmittelverfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.
4.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt, wovon auf die Beschwerde der Gläubigerin 20.000,00 EUR und auf die Beschwerde der Schuldnerin 5.000,00 EUR entfallen.
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