I-6 U 273/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-13, I-6 U 273/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-13, I-6 U 273/11
I-6 U 273/11Obergericht13.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 273/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-13
Aktenzeichen: I-6 U 273/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1213.I6U273.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. Dezember 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 193/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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