VI-3 Kart 107/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-12, VI-3 Kart 107/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-12, VI-3 Kart 107/09 (V)
VI-3 Kart 107/09 (V)Obergericht12.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 107/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-12
Aktenzeichen: VI-3 Kart 107/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1212.VI3KART107.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17. Dezember 2008 - BK 9-08/871 - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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