Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-06, I-2 U 71/99

I-2 U 71/99Obergericht06.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 71/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-06

Aktenzeichen: I-2 U 71/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1206.I2U71.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Februar 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 511.291,88 Euro (1 Million Deutsche Mark) festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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