VI-2 U (Kart) 7/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-05, VI-2 U (Kart) 7/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-05, VI-2 U (Kart) 7/12
VI-2 U (Kart) 7/12Obergericht05.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 7/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-05
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 7/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1205.VI2U.KART7.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach diesem Urteil beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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