I-10 U 44/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-10 U 44/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-10 U 44/12
I-10 U 44/12Obergericht29.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 44/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: I-10 U 44/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1129.I10U44.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. März 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.980,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 1.330,00 € seit dem 04.06., 06.07., 05.08., 04.09., 06.10. und 04.11.2010 zu zahlen
sowie Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von weiteren je 170 €
- für die Zeit vom 04.06.2010 bis 31.12.2011,
- für die Zeit vom 06.07.2010 bis 31.12.2011,
- für die Zeit vom 05.08.2010 bis 31.12.2011,
- für die Zeit vom 04.09.2010 bis 31.12.2011,
- für die Zeit vom 06.10.2010 bis 31.12.2011,
- und für die Zeit vom 04.11.2010 bis 31.12.2011.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 1.020,00 € sowie hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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