I-3 Wx 144/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-28, I-3 Wx 144/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-28, I-3 Wx 144/12
I-3 Wx 144/12Obergericht28.11.2012
Regest
GBO §§ 22, 29 Abs. 1, 53 Abs. 1 Satz 1, 71 Abs. 2 Satz 2 1. Alt.; BGB §§ 463, 470, 1097 Das nur für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht erlischt mit der Folge, dass das Grundbuch unrichtig wird, wenn das Grundstück auf andere Weise in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers des Verpflichteten übergeht (hier: Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge an einen gesetzlichen Erben). OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012 – I-3 Wx 144/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 144/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-28
Aktenzeichen: I-3 Wx 144/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1128.I3WX144.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
GBO §§ 22, 29 Abs. 1, 53 Abs. 1 Satz 1, 71 Abs. 2 Satz 2 1. Alt.; BGB §§ 463, 470, 1097
Das nur für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht erlischt mit der Folge, dass das Grundbuch unrichtig wird, wenn das Grundstück auf andere Weise in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers des Verpflichteten übergeht (hier: Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge an einen gesetzlichen Erben).
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012 – I-3 Wx 144/12
Tenor
Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 3 und 4 wird auf ihre Kosten
zurückgewiesen.
Wert: 3.000,- Euro
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