I-2 U 64/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-22, I-2 U 64/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-22, I-2 U 64/11
I-2 U 64/11Obergericht22.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 64/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: I-2 U 64/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1122.I2U64.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.06.2011 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sind für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 337.500,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 337.500,00 EUR festgesetzt.
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