I-18 U 43/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-21, I-18 U 43/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-21, I-18 U 43/12
I-18 U 43/12Obergericht21.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 43/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-21
Aktenzeichen: I-18 U 43/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1121.I18U43.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 15.02.2012 (11 O 23/09) teilweise abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Beklagte zur Zahlung von 1.130,57 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % p.A. seit dem 29.11.2007 verurteilt worden ist.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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