Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-15, I-3 W 228/12

I-3 W 228/12Obergericht15.11.2012

Regest

BGB § 444 Alt. 2 BGB 1. Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt ("137.800 km"), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht. 2. Ob in Fällen wie dem vorgenannten von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen ist, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Würdigung der Gesamtumstände. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2012 – I-3 W 228/12

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 228/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-15

Aktenzeichen: I-3 W 228/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1115.I3W228.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

BGB § 444 Alt. 2 BGB

Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt ("137.800 km"), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht.

Ob in Fällen wie dem vorgenannten von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen ist, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Würdigung der Gesamtumstände.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2012 – I-3 W 228/12

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

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