VI-U (Kart) 16/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-14, VI-U (Kart) 16/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-14, VI-U (Kart) 16/12
VI-U (Kart) 16/12Obergericht14.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 16/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 16/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1114.VI.U.KART16.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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II Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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III Die Revision wird zugelassen.
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IV Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 50.000 € festgesetzt.
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