I-2 U 36/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-08, I-2 U 36/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-08, I-2 U 36/11
I-2 U 36/11Obergericht08.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 36/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-08
Aktenzeichen: I-2 U 36/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1108.I2U36.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
.
Die Berufung gegen das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24.03.2011 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert wird auf 300.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.