Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-08, I-2 U 3/08

I-2 U 3/08Obergericht08.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 3/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-08

Aktenzeichen: I-2 U 3/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1108.I2U3.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung gegen das am 27. November 2007 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert wird auf 200.000,- € festgesetzt.

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