I-2 U 2/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-08, I-2 U 2/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-08, I-2 U 2/08
I-2 U 2/08Obergericht08.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 2/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-08
Aktenzeichen: I-2 U 2/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1108.I2U2.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I Die Berufung gegen das am 27. November 2007 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV Die Revision wird nicht zugelassen.
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V Der Streitwert wird auf 200.000,- € festgesetzt.
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