VII-Verg 69/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-07, VII-Verg 69/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-07, VII-Verg 69/11
VII-Verg 69/11Obergericht07.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 69/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: VII-Verg 69/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1107.VII.VERG69.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 22. Juli 2011 (VK 7/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.