Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-07, VII-Verg 24/12

VII-Verg 24/12Obergericht07.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-07

Aktenzeichen: VII-Verg 24/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1107.VII.VERG24.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 7. Mai 2012 (VK – 35/2011-L) aufgehoben.

Die Nachprüfungsanträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens nebst den außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.000.000 Euro festgesetzt.

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