Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-06, I-20 U 187/11

I-20 U 187/11Obergericht06.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 187/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-06

Aktenzeichen: I-20 U 187/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1106.I20U187.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und Widerklägers wird das am 31. August 2011 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 1.479,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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