I-2 W 25/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-30, I-2 W 25/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-30, I-2 W 25/12
I-2 W 25/12Obergericht30.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 25/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-30
Aktenzeichen: I-2 W 25/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1030.I2W25.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.Auf die sofortigen Beschwerden der Gläubiger werden die Schuldner unter Abänderung des Beschlusses des Einzelrichters der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 6. September 2012 durch ein Zwangsgeld von jeweils 10.000 EUR, hinsichtlich der Schuldner zu 2) und zu 3) ersatzweise 1 Tag Zwangshaft für je 1.000 EUR, dazu angehalten, den Gläubigern entsprechend dem Anerkenntnisurteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Mai 2012 Rechnung zu legen.
II.
Die Zwangsmittel dürfen nicht vor Ablauf von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses an die Schuldner vollstreckt werden.
III.
Die Kosten der Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich der Beschwerdeverfahren werden den Schuldnern auferlegt.
IV.Der Gegenstandswert der Beschwerdeverfahren gegen jeden Schuldner wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.