I-18 U 221/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-24, I-18 U 221/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-24, I-18 U 221/11
I-18 U 221/11Obergericht24.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 221/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: I-18 U 221/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1024.I18U221.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Senats vom 16.05.2012 das Teilurteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 20.10.2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, welche von den Klägerinnen zu tragen sind.
Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.