Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-23, I-21 U 155/11

I-21 U 155/11Obergericht23.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 155/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-23

Aktenzeichen: I-21 U 155/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1023.I21U155.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin werden unter Abänderung Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 15. September 2011, Az.: 7 O 77/10, die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 110.743,07 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vorher in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen

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