I-2 U 62/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-18, I-2 U 62/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-18, I-2 U 62/11
I-2 U 62/11Obergericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 62/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: I-2 U 62/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1018.I2U62.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Juni 2011 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
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