I-18 U 82/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-10, I-18 U 82/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-10, I-18 U 82/12
I-18 U 82/12Obergericht10.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 82/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: I-18 U 82/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1010.I18U82.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. April 2012 verkündete
Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (3 O 444/11)
teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den im landgericht-
lichen Urteil zuerkannten Betrag hinaus weitere 1.565,95 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 15. November 2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihm zu voll-
streckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.