I-2 U 85/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-04, I-2 U 85/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-04, I-2 U 85/10
I-2 U 85/10Obergericht04.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-04
Aktenzeichen: I-2 U 85/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1004.I2U85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Juni 2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.500.000,00 Euro festgesetzt.
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