I-2 U 39/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-04, I-2 U 39/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-04, I-2 U 39/11
I-2 U 39/11Obergericht04.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 39/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-04
Aktenzeichen: I-2 U 39/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1004.I2U39.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. April 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 387.500,-- Euro festgesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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