Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-04, I-2 U 39/11

I-2 U 39/11Obergericht04.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 39/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-04

Aktenzeichen: I-2 U 39/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1004.I2U39.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. April 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 387.500,-- Euro festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.