Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-25, I-24 U 4/12

I-24 U 4/12Obergericht25.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-25

Aktenzeichen: I-24 U 4/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0925.I24U4.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19. September 2011 verkün- dete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düssel- dorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll- streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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