I-18 U 90/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-21, I-18 U 90/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-21, I-18 U 90/12
I-18 U 90/12Obergericht21.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 90/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-21
Aktenzeichen: I-18 U 90/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0921.I18U90.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.05.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (12 O 231/09) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 30.000,-- EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.