Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-20, I-10 U 33/12

I-10 U 33/12Obergericht20.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 33/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-20

Aktenzeichen: I-10 U 33/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0920.I10U33.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 5.493,29 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.4.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 41 % und die Beklagte zu 59 %. Die Kosten des zweiten Rechtszugs werden zu 20 % den Klägern und zu 80 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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