VII-Verg 108/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-12, VII-Verg 108/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-12, VII-Verg 108/11
VII-Verg 108/11Obergericht12.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 108/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-12
Aktenzeichen: VII-Verg 108/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0912.VII.VERG108.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Dezember 2011 (VK 1-153/11) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin und der Beigeladenen sowie die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 91.378,87 € festgesetzt.
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