I-2 U 42/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 42/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 42/11
I-2 U 42/11Obergericht26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 42/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: I-2 U 42/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0426.I2U42.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Zur Beurteilung der Frage, ob die vorliegende Klage nach Art. 27 Abs. 2 EuGVVO unzulässig ist, soll geklärt werden,
-
in welchem Verhältnis nach schwedischem Recht der Patentinhaber und der Nehmer einer ausschließlichen, unentgeltlichen, zeitlich unbegrenzten Lizenz am Klagepatent stehen, wenn der Patentinhaber trotz der Un-entgeltlichkeit der Lizenzerteilung ein wirtschaftliches Interesse am Umsatz des Lizenznehmers hat (z.B. über eine Beteiligung am Konzerngewinn),
-
ob es unter Berücksichtigung der Feststellungen zu Ziff.1 nach schwedischem Recht so ist, dass sich die Rechtskraft eines gegen den Patentinhaber ergangenen, das Patent betreffenden Urteils eines schwedischen Gerichts auf den Lizenznehmer erstreckt, wenn die Lizenz während des laufenden Verfahrens erteilt wird.
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