I-2 U 132/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 132/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 132/10
I-2 U 132/10Obergericht26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 132/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: I-2 U 132/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0426.I2U132.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19.10.2010 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 100.000,- € festgesetzt.
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