Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-25, VII-Verg 9/12

VII-Verg 9/12Obergericht25.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 9/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-25

Aktenzeichen: VII-Verg 9/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0425.VII.VERG9.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. März 2012 (VK-32/2011-B) wird zurückge-wiesen.

Der Senatsbeschluss vom 18. April 2012 ist damit gegenstandslos.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, eine etwaige Zuschlagserteilung dem Senat unverzüglich mitzuteilen.

Der Antragstellerin wird aufgegeben, dem Senat mitzuteilen, ob die Beschwerde weiterverfolgt wird.

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