Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-25, I-15 U 141/11

I-15 U 141/11Obergericht25.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 141/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-25

Aktenzeichen: I-15 U 141/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0425.I15U141.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.07.2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 15 O 464/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil nicht länger gegen Sicherheitsleistung abwenden.

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