II-8 UF 70/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-23, II-8 UF 70/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-23, II-8 UF 70/12
II-8 UF 70/12Obergericht23.04.2012
Regest
Eine Bestimmung über die religiöse Erziehung eines Kindes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 6 RKEG kann auch durch schlüssige Handlungen eines früher sorgeberechtigten Elternteils erfolgen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 70/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-23
Aktenzeichen: II-8 UF 70/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0423.II8UF70.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Eine Bestimmung über die religiöse Erziehung eines Kindes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 6 RKEG kann auch durch schlüssige Handlungen eines früher sorgeberechtigten Elternteils erfolgen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 12.03.2012 erlassene Be-schluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wesel teilweise abgeändert:
Der Antrag des Vormunds auf Genehmigung der Teilnahme des Kindes R. U. an der Erstkommunion wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Beschwerdewert: 3.000 €
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