VII-Verg 95/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-11, VII-Verg 95/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-11, VII-Verg 95/11
VII-Verg 95/11Obergericht11.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 95/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-11
Aktenzeichen: VII-Verg 95/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0411.VII.VERG95.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 21.Oktober 2011 (VK 1 - 123/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 230.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.