I-2 U 3/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-10, I-2 U 3/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-10, I-2 U 3/10
I-2 U 3/10Obergericht10.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 3/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-10
Aktenzeichen: I-2 U 3/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0410.I2U3.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4a Zivilkammer des Landge-richts vom 06.10.2009 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Widerbeklagten zu 2) wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils bezutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Widerbeklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 100.000,- € festgesetzt.
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