I-2 U 137/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-29, I-2 U 137/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-29, I-2 U 137/10
I-2 U 137/10Obergericht29.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 137/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-29
Aktenzeichen: I-2 U 137/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0329.I2U137.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 2. November 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
II.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte 97 % und die Klägerin 3 % zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen deren Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.