I-2 U 145/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-27, I-2 U 145/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-27, I-2 U 145/08
I-2 U 145/08Obergericht27.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 145/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: I-2 U 145/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0327.I2U145.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 27. November 2008 verkündete Urteil der 4b Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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