VII-Verg 4/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-26, VII-Verg 4/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-26, VII-Verg 4/12
VII-Verg 4/12Obergericht26.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-26
Aktenzeichen: VII-Verg 4/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0326.VII.VERG4.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Januar 2012 (VK 2-127/11) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB verlängert.
Der Beschluss des Senats vom 09. Februar 2012 ist damit gegenstandslos.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, in der Sache bis zum 13. April 2012 ab-schließend vorzutragen.
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