Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-19, I-9 U 238/09

I-9 U 238/09Obergericht19.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 238/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-19

Aktenzeichen: I-9 U 238/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0319.I9U238.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 07.10.2009 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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