Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-16, I-23 U 124/11

I-23 U 124/11Obergericht16.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 124/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-16

Aktenzeichen: I-23 U 124/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0316.I23U124.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.08.2011 verkündete Urteilder 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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