I-8 U 81/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-8 U 81/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-8 U 81/11
I-8 U 81/11Obergericht15.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 81/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-15
Aktenzeichen: I-8 U 81/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0315.I8U81.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.06.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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