I-2 U 6/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-2 U 6/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-2 U 6/11
I-2 U 6/11Obergericht08.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: I-2 U 6/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0308.I2U6.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 16. Dezember 2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auf 500.000 € festgesetzt.
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