I-2 U 5/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-2 U 5/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-2 U 5/11
I-2 U 5/11Obergericht08.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 5/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: I-2 U 5/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0308.I2U5.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 16. Dezember 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landessenerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvoll-streckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 500.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
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