I-10 U 25/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-10 U 25/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-10 U 25/10
I-10 U 25/10Obergericht08.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 25/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: I-10 U 25/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0308.I10U25.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.02.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14e Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts wird wegen der im 2. Rechtszug übereinstimmend erfolgten Teilerledigungserklärung bezüglich Klage und Widerklage klarstellend wie folgt neu gefasst:
- 1 Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.323.527,55 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins ab 01.09.2009 sowie weiterer Verzugszinsen in Höhe von 58.579,62 €, abzüglich am 30.03.2010 gezahlter 104.469,17 €, am 15.07.2010 gezahlter weiterer 30.000 €, sowie am 18.08.2010 gezahlter weiterer 7.500,00 € zu zahlen.
- 2 Die Widerklage wird abgewiesen.
- 3 Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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