VII-Verg 82/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-07, VII-Verg 82/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-07, VII-Verg 82/11
VII-Verg 82/11Obergericht07.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 82/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: VII-Verg 82/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0307.VII.VERG82.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen zu 1 gegen den aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Juli 2011 ergangenen Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-2/2011-L) werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsteller in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden je zur Hälfte der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen zu 1 auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 700.000 Euro
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