VII-Verg 38/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-05, VII-Verg 38/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-05, VII-Verg 38/10
VII-Verg 38/10Obergericht05.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-05
Aktenzeichen: VII-Verg 38/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0305.VII.VERG38.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 03. August 2010 (VK 25/09 E) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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