III-2 RVs 18/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-02, III-2 RVs 18/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-02, III-2 RVs 18/12
III-2 RVs 18/12Obergericht02.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 RVs 18/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-02
Aktenzeichen: III-2 RVs 18/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0302.III2RVS18.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
1.Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung ‑ auch über die Kosten der Revision ‑ an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
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